Bei Vertragsabschluss wird eine Staffelnutzungsgebühr vereinbart. Die Nutzungsgebühr wird sich alle 2 Jahre um 8,20 €/mtl. erhöhen. Erste Erhöhung am 01.01.2021, letzte Erhöhung am 01.01.2029. Voraussetzung für den Abschluss des Dauernutzungsvertrages ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft, sowie die Zeichnung und Einzahlung von 5 Geschäftsanteilen in Höhe von 1.500,00 € und das nicht rückzahlbare Eintrittsgeld in Höhe von 100,00 €, insgesamt also 1.600,00 €.