Erschlossen: teilerschlossen (Revisionsschacht auf dem Grundstück) Bebauung: die Bebauung richtet sich nach den Vorschriften der Gemeinde Winsen/Aller für das Gebiet Westohe mit geduldetem ersten Wohnsitz. Der Bebauungsplan kann jederzeit auf der Homepage der Gemeinde Winsen/Aller eingesehen werden.
Das Grundstück liegt im Aussenbezirk der Gemeinde Winsen/Aller, Gebiet Westohe. Winsen verfügt über eine sehr gute Infrastruktur im Ort und eine gute Verkehrsanbindung nach Celle und Hannover.
Alle Informationen beruhen auf Angaben des Eigentümers und sind vom Käufer vor Vertragsunterzeichnung nachzuprüfen. Für die Richtigkeit der Verkäuferangaben können wir keine Haftung übernehmen. Irrtümer bleiben vorbehalten.