!!! Das Objekt wird im Rahmen eines Bieterverfahrens veräußert. !!! Weder vor noch während des laufenden Bieterverfahrens wird von unserer Seite ein Kaufpreis genannt. Nur Sie als Kaufinteressent bestimmen alleine, welches Gebot Sie abgeben. !!! Das Objekt wird im Rahmen eines Bieterverfahrens veräußert. Ihr Angebot reichen Sie bitte bis zum 18.03.2019 per Post, Fax oder als PDF-Datei in einer E-Mail an uns unter Angabe der Objektadresse ein. !!! Bei dem Verkaufsobjekt handelt es sich um eine Baulücke inmitten eines weitestgehend geschlossen bebauten Straßenzuges. Der straßenseitige Teil des Grundstückes ist beiderseits von direkt angrenzenden Gebäuden eingeschlossen. Die hintere Teilfläche liegt deutlich höher im Innenbereich der Blockrandbebauung. Laut Auskunft des Fachbereichs Bauen der Stadt Halle (Saale) befindet sich die Liegenschaft im Gebiet eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes. Dieser stellt das Flurstück als Wohnbaufläche dar. Das Objekt liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Demzufolge richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Die Umgebungsbebauung ist von zwei- bis fünfgeschossigen Mehrfamilienhäusern in überwiegend geschlossener Bauweise geprägt.
Das Grundstück liegt in einer ruhigen Seitenstraße in der südlichen Innenstadt, einem beliebten Stadtviertel des Bezirks Mitte. Hier finden sich viele attraktive Gründerzeitbauten in ruhigen Straßenzügen in zentraler Lage. Die südliche Innenstadt überzeugt durch eine reizvolle Mischung aus sehr zentraler aber gleichzeitig ruhiger Lage. Die kurzen Wege, die vielen Restaurants und zahlreiche Dienstleistungsangebote tragen zur Wohnqualität und der Attraktivität dieses Viertels bei.
Altlasten und Baulasten sind nicht bekannt. Die Liegenschaft liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 28 „Liebenauer Straße“ nach § 172 BauGB. Für das Objekt sind keine Bodendenkmale eingetragen.