Die malermäßige Instandsetzung obliegt dem Mieter, dafür erhält der Mieter einen angemessenen Mieterlass. Die Wohnung ist unsaniert, die Sanierung erfolgt ggf. nach Abschluss des Mietvertrages unter Berücksichtigung der Wünsche des Mieters. Die Bilder zeigen beispielhaft den Zustand der Wohnung nach ggf. durchgeführter Sanierung.