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Grundstück zum Verkauf, Bohlweg 12, 38709 Wildemann | Mapio.net
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Grundstück zum Verkauf 8.000 299 m²
Bohlweg 12, 38709 Wildemann


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Bei dem hier angebotenen Grundstück handelt es sich um ein herrenloses Grundstück. Herrenlos bedeutet, dass das Grundstück niemandem gehört - auch einen Besitzer gibt es nicht. Der bisherige Eigentümer hat sein Eigentum durch Verzicht aufgegeben. Dem Land Niedersachsen steht gem. § 928 BGB ein Aneignunsgrecht an diesem Grundstück zu. Dieses Aneignungsrecht kann vom Land Niedersachsen übertragen werden. Aus diesem Grund wird ein Interessent gesucht, der in Wildemann einen Neubau errichten möchte.

Da der Landkreis Goslar zur Gefahrenabwehr die auf dem Grundstück befindliche Brandruine zu großen Teilen abgebrochen hat, ist eine Abtretung des Aneignungsrechts nur mit Zustimmung von dort möglich.


Die Abtretung des Aneignungsrechts gem. § 928 Abs. 2 BGB wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Die Interessenten werden gebeten, ihr Angebot schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins kann denen, die Angebote innerhalb einer bestimmten Preisspanne abgegeben haben, die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr Angebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt. Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.

Die Abtretung des Aneignungsrechts ist nur mit Zustimmung des Landkreises Goslar möglich.


Das Grundstück befindet sich im Zentrum von Wildemann, direkt an der Hauptdurchgangsstraße "Bohlweg". Das in der Vergangenheit dort vorhandene Gebäude Bohlweg 12 ist im Jahre 2013 abgebrannt und nunmehr teilweise abgebrochen.

Eine Neubebauung richtet sich nach § 34 BauGB, Gebietskategorie WA (Allgemeines Wohngebiet). Geschlossene Bebauung ist zulässig. Ein möglicher Neubau muss sich nach Art und Maß der Nutzung in die Umgebung einfügen. Eine notwendige Baugenehmigung ist beim Landkreis Goslar zu beantragen. Zur Umsetzung von Bauvorhaben kann auch eine Bauvoranfrage zielführend sein.

Da das angrenzende Nachbargebäude Bohlweg 10 als Denkmal den Regelungen des Nds. Denkmalschutzgesetzes unterliegt, sind Planungen für einen Neubau mit der Denkmalschutzbehörde des Landkreises Goslar abzustimmen.


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