Die aus dem Jahre 1934 stammende große Doppelhaushälfte verfügt über einen erdgeschossigen Anbau als Einlieger und eine oberirdische Doppelgarage. Eine Renovierung fand seit dem Baujahr offensichtlich nicht statt, deshalb ist das Gebäude als komplett sanierungsbedürftig einzustufen. Die vorhandene Wohnfläche liegt bei ca. 200 m². Die Räume im EG weisen ca. 275 cm Raumhöhe, im OG 270 cm Raumhöhe auf, Keller und Dachgeschoss sind bis zu 200 cm nur hoch. Das Objekt hat sehr viel Charme.
Da das Haus komplett sanierungsbedürftig ist, ist die Ausstattung hier nicht erwähnenswert.
Die Lage ist als absolute Toplage zu bezeichnen, da es sowohl sonnig und ruhig, dennoch über kurze Wege sehr gut verkehrstechnisch angebunden ist. Die Strasse selbst ist sowohl reine Anliegerstrasse als auch Sackgasse und Tempo 30 Zone.
Da viele Interessenten hier ggfs. nur das Grundstück sehen und einen Abbruch alternativ ins Auge fassen werden, sei das Baurecht erwähnt. Dies ergibt sich grundsätzlich nach § 34 BauGB, der umliegenden Bebauung, hinzu kommen eine Baulinie im Vorgartenbereich und eine Baugrenze im rückwärtigen Gartenbereich, bei Neubau dürfte eine Wohnfläche von 270 m² erzielbar sein. Eine Tiefgarage als Bezugsfall befindet sich nicht in der maßgeblichen Umgebung. Das Objekt wird im qualifizierten Alleinauftrag angeboten, Besichtigungen können über uns vereinbart werden.