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Grundstück zum Verkauf, Auf dem Lieseckenbrinke, 37539 Bad Grund | Mapio.net
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Ostansicht östliche Teilfläche

Grundstück zum Verkauf 21.500 2610 m²
Auf dem Lieseckenbrinke, 37539 Bad Grund


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Bei dem Liegenschaftsangebot handelt es sich um das im Grundbuch von Teichhütte Blatt 262 im Bestandsverzeichnis unter der lfd. Nr. 1 verzeichnete Grundstück der Gemarkung Teichhütte, Flur 2, Flurstück 22 mit einer eingetragenen Grundstücksgröße von 2.610 m2 (vgl. anl. Auszug aus der Liegenschaftskarte).

Das zurzeit als Grünland genutzte Grundstück unterteilt sich in ca. 750 m2 Bauland und in ca. 1.860 m2 Bauerwartungsland.

Das Bauland (östliche Teilfläche) verfügt über einen regelmäßigen Zuschnitt, ein fast ebenes Gelände und grenzt im Süden an ein bebautes Grundstück an. Im Osten steht ein Maschendrahtzaun mit Betonpfosten zur Gemeindestraße, die Grundstücksbreite beträgt ca. 14 m., die Grundstückstiefe ca. 50 m.

Das Bauerwartungsland (westliche Teilfläche) verfügt über einen unregelmäßigen Zuschnitt und steigt von Westen nach Osten an. Im Südosten grenzt teilweise ein bebautes Grundstück an, im Westen steht ein Weidezaun mit Holzpfosten zum Wirtschaftsweg. Die Grundstücksbreite beträgt ca. 14 m, die Länge ca. 130 m.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Grund stellt den Bereich des Grundstücks als gemischte Baufläche dar. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Für die Beantwortung der Frage der bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der von einer Interessentin/einem Interessenten beabsichtigten Nachnutzung wird -vor einer Gebotsabgabe- höflich direkt an die zuständige Bauaufsichtsbehörde verwiesen.

Im Bereich des Grundstücks gelten die Grundstücke mit der Erschließung über die Straße "Am Liesenbrink" als erschlossen im Sinne des Baugesetzbuches. Nach Auskunft der Gemeinde Bad Grund sind für dieses Grundstück keine Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch zu zahlen, nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengestz sind für die vorhandenen Anlagen noch Beiträge in Höhe von 7.903,39 € und Säumniszuschläge in Höhe von 2.844,00 € (Stand: 25.04.2019) zu zahlen. Diese Beträge sind bei dem ausgeschriebenen Kaufpreis von mindestens 21.500,00 € bereits berücksichtigt und von einer Interessentin/einem Interessenten nicht zusätzlich zu leisten.

Informationen oder Unterlagen zu einer Verpachtung des Grundstücks liegen hier nicht vor, können aber auch nicht ausgeschlossen werden.

Mit dem Eigentum an dem Grundstück ist die Mitgliedschaft in der Feldmarkinteressentschaft Teichhütte verbunden. Die Mitgliederversammlung hat am 09.06.2017 beschlossen, eine Feldmarkumlage von 6,50 € je ha zu erheben. Aktuellere Informationen liegen hier nicht vor.


Mitverkauft werden alle auf dem Grundstück befindlichen Gegenstände nud Einrichtungen sowie alle sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.

Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.

Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land behält die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen ein Verkauf erfolgt.
Das Land behält sich auch vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.

Alle Angaben nach bestem Wissen, Irrtum vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell beurkundete Grundstückskaufvertrag.

Das Land Niedersachsen übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen das Land Niedersachsen, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen fehlerhaften oder unvollständigen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Landes Niedersachsen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Stichworte:
Bundesland: Niedersachsen


Das Grundstück befindet sich im Süden von Teichhütte. Die Umgebung ist durch ein allgemeines Wohngebiet und durch landwirtschaftliche Flächen geprägt. Das Grundstück ist im Osten über die Gemeindestraße "Am Liesenbrink" und im Westen über einen unbefestigten und teilweise zugewachsenen Wirtschaftsweg zu erreichen.


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