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Grundstück zum Verkauf, 23936 Rankendorf | Mapio.net
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Straßenansicht -- Bauen auf dem Lande in Ostseenähe

Grundstück zum Verkauf 39.000 1713 m²
23936 Rankendorf


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Dieses, 1.713 m² große Grundstück, liegt in der Dorfmitte des idyllisch gelegenen Rankendorf. Rankendorf gehört zur Gemeinde Roggenstorf und wird von der Stadt Grevesmühlen Land verwaltet. Laut Flächennutzungsplan der Gemeinde Roggenstorf wird diese Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen. Das Grundstück liegt an der Dassower Straße und ist ortsüblich erschlossen. Über ein gut ausgebautes Straßen - und Wegenetz ist man in wenige Minuten an der Ostsee.


Das Gut Rankendorf ist ein Ortsteil der Gemeinde Roggenstorf. Die Gemeinde liegt im Nordwesten des Landkreises Nordwestmecklenburg. Sie wird vom Amt Grevesmühlen - Land mit Sitz in der Stadt Grevesmühlen, die eine Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt bildet, verwaltet. In Rankendorf und Umgebung spielt die Landwirtschaft eine große Rolle. Die Nähe zur Ostsee ist aber auch für Touristen interessant. Die Steilküste der Ostsee liegt etwa zehn Kilometer Luftlinie von Rankendorf entfernt. Die nächstliegenden Städte sind Dassow, Klütz und Grevesmühlen. Die Hansestädte Wismar und Lübeck, mit ihren traditionsreichen Altstädten, sind in weniger als einer Stunde mit dem Auto erreicht. Das gesamte Hinterland " Klützer Winkel " bietet eine Vielzahl von sportlichen und kulturellen Möglichkeiten inmitten einer einzigartigen und ursprünglichen Landschaft.


Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 7,14 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Engel & Völkers Büro Wismar, Seen und Meer Immobilien E+V GmbH, und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zah-lungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grund-erwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer


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