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Grundstück zum Verkauf, 26903 Surwold | Mapio.net
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174003320 big -- Surwold-Börgermoor: Bauplatz am Küstenkanal!

Grundstück zum Verkauf 32.000 1126 m²
26903 Surwold


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Dieser Bauplatz mit ca. 1126 m² Grundstücksfläche ist voll erschlossen und befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Küstenkanal in Surwold-Börgermoor. Gebaut werden kann nach §35 BauGB, ein Wohnhaus mit maximal zwei Wohneinheiten oder auch ein Doppelhaus mit zwei Wohneinheiten. Über die B401 oder direkt über den Pastorenweg am See vorbei, erreichen Sie in nur wenigen Minuten (ca. 1,3 km) den Ortskern von Surwold mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen usw. Der Freizeitsee ist nur ca. 350 Meter entfernt. Durch die ländliche Lage befinden sich nur einige wenige Häuser in der direkten Nachbarschaft. Nutzen Sie die Chance und erfüllen Sie sich den Traum vom Eigenheim!


Die Gemeinde Surwold liegt im nördlichen Emsland. Durch die B401 und die ca. 12 km entfernte A31 bietet Surwold eine gute Verkehrsanbindung. In nur knapp 11 km erreichen Sie das Zentrum von Papenburg. In punkto Wohnen verzeichnet die Gemeinde Surwold einen starken Zugang an insbesondere jungen Familien. Einkaufszentren, Ärzte, Grund- und Oberschulen befinden sich in direkter Nähe. Zudem bietet Surwold vielseitige Vereine für freizeitliche Aktivitäten, den Surwolder Freizeitsee, ein beheiztes Freibad und vieles mehr. Genießen Sie die Natur auf dem gut ausgebauten Radwegenetz oder zu Fuß im Surwolder Wald.


Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Südliche Emsland Immobilien GmbH, Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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