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Grundstück zum Verkauf, Rotdornweg, 06842 Dessau-Roßlau | Mapio.net
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Luftbild -- 1 Baugrundstück in Dessau-Waldersee, Rotdornweg, Flurstück 2600

Grundstück zum Verkauf 35.175 469 m²
Rotdornweg, 06842 Dessau-Roßlau


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Das Grundstück ist zur Bebauung mit einem Einfami-lienhaus vorgesehen. Es besteht eine Bebauungsverpflichtung innerhalb von 2 Jahren nach Eigentumsum-schreibung (notarielle Sicherung) und ein Rückerwerbsrecht der Stadt Dessau-Roßlau. Das derzeitige Nutzungsverhältnis ist zum November 2019 beendet, die Fläche ist dann beräumt. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtswirksamen oder im Verfahren befindlichen qualifizierten Bebauungsplanes. Es liegt jedoch im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 216 „Erhaltung und Entwicklung zentraler Versor-gungsbereiche“, jedoch außerhalb der in diesem Plan festgesetzten zentralen Versorgungsbereiche. Die Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben erfolgt nach § 34 BauGB unter Berücksichtigung der Lage im nicht beplanten Innenbereich. Gemäß § 34 BauGB ist ein Vorhaben dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nut-zung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in der Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die nähere Umgebung ist von ihrer Nutzungsart als allgemeines Wohngebiet zu charakterisieren. DieZulässigkeit von Nutzungen regelt sich nach § 4 BauNVO. Das Grundstück befindet sich in einem Risikogebiet Hochwasser außerhalb von Überschwemmungsgebieten. Bei einem Extremhochwasserereignis (HQ200) und bei Versagung der Deichanlagen würde dieses Gebiet überschwemmt werden. Weitere Informationen: www.hwrmrl.sachsen-anhalt.de. Bauliche Anlagen sind einer dem jeweiligen Hoch-wasserrisiko angepassten Bauweise nach den allge-meinen anerkannten Regeln der Technik zu errichten. Soweit durch Anordnung oder Beschaffenheit bauli-cher Anlagen aufgrund der Einwirkung von Wasser (z.B. Hochwasser) Gefahren für die Umwelt, insbe-sondere das Wasser, ausgehen können, gehen die speziellen Vorschriften zum Gewässerschutz und vor-beugendem Hochwasserschutz (WHG, WG LSA) der allgemeinen Vorschrift der BauO LSA vor. Dies gilt insbesondere für die Errichtung von Heizölver-brauchsanlagen. Gemäß § 97 (2) Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt gilt eine Bauverbotszone von 50 m ab Deich. Die Errichtung der Einfamilienhäuser ist grund-sätzlich außerhalb dieser Zone zu planen. Ausnahmen können durch die obere Wasserbehörde auf Antrag zugelassen werden, wenn die Belange der Deichsicherheit nicht betroffen sind und das Verbot im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.


Veräußert wird ein Baugrundstück im Wege des Gebotsverfahrens. Das Verkaufsobjekt befindet sich östlich vom Stadtzentrum (Rathaus) in ca. 5 km Entfernung von der Innenstadt in der Umge-bungsstruktur einer Einfamilienhaussiedlung in un-terschiedlicher Bebauungsart. Das Stadtzentrum ist in ca. 10 Minuten mit dem Auto zu erreichen. Haltestellen für den öffentlichen Personennahverkehr (Bus) befinden sich in den umliegenden Hauptverkehrsstraßen. Einkaufsmöglichkeiten für Dinge des täglichen Bedarfs (Discounter) sowie eine Grundschule und ein Hort sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Mit der Lage des Grundstückes an einer öffentlichen Straße (Anliegerstraße) ist das Grundstück erschlossen. Medientechnisch sind alle Leitungen (Strom, Wasser, Abwasser, Gas) im Straßenkörper vorhanden. Die Hausanschlüsse sind auf Kosten des Käufers neu herzustellen.


Interessenten werden gebeten, ihr Kaufpreisangebot nebst Abgabe der geplanten Bebauung (Prospekt/ Skizzen/Planunterlagen) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Nicht öffnen! Angebot „Waldersee“ Flurstück 2717 Stadt Dessau-Roßlau Amt für Wirtschaftsförderung Zerbster Straße 4 06844 Dessau-Roßlau einzureichen. Es erfolgt keine öffentliche Submission. Eine erneute Verkaufsofferte bleibt ausdrücklich vorbehalten. Es besteht nicht die Pflicht zum Zuschlag an den Höchstbietenden. Aufwendungen der Interessenten oder Bewerber wer-den nicht erstattet. Die Stadt Dessau-Roßlau behält sich vor, weitere In-formationen abzufordern und Verhandlungen mit aus-gewählten Bewerbern zu führen. Bei dieser Anzeige handelt es sich um eine Aufforderung zur Gebotsabgabe. Ein Rechtsanspruch auf Zuschlagserteilung be-steht nicht. Angaben sind ohne Gewähr. Eine Bonitätsüberprüfung des Bewerbers durch die Stadt Dessau-Roßlau bleibt vorbehalten. Zum Nachweis der Bonität ist eine Bereitschaftserklärung zur Kaufpreis- und Investitionsfinanzierung durch eine schriftliche Bestätigung oder Finanzierungszusage einer Bank vorzulegen.


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