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Haus zum Verkauf, 67699 Heiligenmoschel, Kaiserslautern (Kreis) | Mapio.net
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Titelbild -- Gepflegtes Einfamilienhaus mit großem Ausbaupotential, zwei Garagen und tollem Garten

Haus zum Verkauf 199.500 120 m²
67699 Heiligenmoschel, Kaiserslautern (Kreis)


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Das 1984 massiv errichtete Wohnhaus bietet Ihnen auf 120 Quadratmetern Wohnfläche im Erdgeschoss 2 Schlafzimmer, Flur, Gäste-WC, Abstrellraum, Bad, Essküche mit Sitzecke und ein Wohnzimmer mit Zugang zur knapp 40 Quadratmeter großen Terrasse. Im Dachgeschoss finden Sie reichlich Ausbaureserve. Mit ca. 90 Quadratmetern Wohnfläche besteht hier sogar die Möglichkeit eine eigene Wohnung zu integrieren und ein Zweigenerationenhaus zu generieren. Im Untergeschoss erwartet Sie ein großer Hobbyraum, ein weiteres WC, Hauswirtschaftsraum mit einer zweiten Küche, Büro, diverse Kellerräume sowie zwei große Garagen. Ein liebevoll angelegter Garten hinterdem Haus mit einer tollen überdachten Sitzgelegenheit runden das Haupthaus ab.


Das 1984 erbaute Einfamilienhaus befindet sich in einem sehr gepflegten Zustand. Die Bäder und die Heizung (Nachtspeicheröfen) entsprechen nicht dem heutigen Standard. Die Ausstattung im Überblick: - Massivbau aus Porotonsteinen - Holzdecken in allen Räumen - Fliesen (auch im Keller) - Parkett im Wohn- und den Schlafzimmern - Nachtspeicheröfen - 2 Garagen mit elektrischem Antrieb (eine weitere am Altbau) - hochwertige Außenanlage mit Pergola neu gestaltet 2008 - Garageanbau 1994, darüber - Dachterrasse mit Edelstahlgeländer und Sicherheitsglas 2010 - Kassettenmarkise - Heizkamin im Flur EG


Heiligenmoschel ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg an. Der Öffentliche Nahverkehr ist in den Verkehrsverbund Rhein-Neckar integriert. Die nächste Autobahnanschlussstelle ist Winnweiler an der A 63, etwa 14 km entfernt, bzw. Enkenbach-Alsenborn an der A 6, etwa 20 km entfernt.


Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen. Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.


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