Attraktives, teilbares Grundstück mit bestehendem Baukonzept zur Größe von etwa 828 m² in gefragter Wohnlage in Kreyenbrück. Grundstücksabmessungen: a) mittlere Breite entlang der Straße etwa 27 Meter b) mittlere Grundstückstiefe etwa 30,5 Meter Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, der nachfolgende Festsetzungen enthält: a) Klassifizierung: Allgemeines Wohngebiet (WA) b) Grundflächenzahl (GRZ): 0,3 c) Geschossflächenzahl (GFZ): 0,4 Zulässig ist eine 1-geschossige, offene Bauweise (Dachgeschossausbau zulässig) mit Einfamilien- oder Doppelhäusern. Zur Straße hin ist ein 5 Meter breiter Streifen von jeglicher Bebauung freizuhalten. Die Stadt Oldenburg hat 2018 einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Ziel der Änderungsplanung ist, den Charakter der vorhandenen Siedlungsstruktur zu erhalten. Um die Planung zu sichern, ist zudem eine Veränderungssperre für diesen Bereich beschlossen worden. Wenn ein Bauvorhaben den zukünftigen Festsetzungen entspricht, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Diese Ausnahme ist entsprechend zu beantragen.
Das hier näher beschriebene Grundstück befindet sich im südlichen Stadtteil Oldenburg-Kreyenbrück. Es handelt sich um eine ruhige Anwohnerstraße, die von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt ist. Die Entfernung bis zum Stadtmittelpunkt Oldenburgs (Marktplatz) beträgt etwa 4 km (Luftlinie).
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