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Grundstück zum Verkauf, 26203 Wardenburg-Hundsmühlen | Mapio.net
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Grundstück zum Verkauf 575.000 1961 m²
26203 Wardenburg-Hundsmühlen


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Die Ortschaft Hundsmühlen (etwa 3.000 Einwohner) grenzt an die südwestliche Stadtgrenze Oldenburgs an und gehört zur etwa 16.000 Einwohner zählenden Gemeinde Wardenburg. Bis zum Stadtmittelpunkt Oldenburgs (Marktplatz) sind es nur etwa 4 km (Luftlinie).

Der Ort Hundsmühlen verfügt über alle einschlägigen Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Zahnärzte, Apotheke, Kindergarten, Kinderkrippe, Grundschule, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie eine Busverbindung der Verkehr und Wasser GmbH (V.W.G) von und nach Oldenburg. Der Ort Hundsmühlen hat sich wegen seiner günstigen Verkehrsanbindung an die Stadt Oldenburg zu einer beliebten Ortschaft entwickelt.


Besichtigungstermine:
Gewünschte Besichtigungstermine vereinbaren wir aus organisatorischen Gründen nur telefonisch.

Die Grundstücke sind mit älteren Wohn- und Geschäftshäusern bebaut. Die beiden Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss der Häuser sind aktuell vermietet. Die Mietverhältnisse können zum 30. Juni 2020 beendet werden.

::Maklerfirma Fritz Wübbenhorst. Kompetent seit Jahr und Tag.::


Großes, teilbares Grundstück zur Größe von 1.961 m² in Wardenburg-Hundmühlen.

Grundstücksabmessungen:
a) mittlere Breite etwa 30 Meter
b) mittlere Tiefe etwa 66 Meter

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der nachfolgende Festsetzungen enthält
a) Klassifizierung: Allgemeines Wohngebiet (WA)
b) Grundflächenzahl (GRZ): 0,3
c) Geschossflächenzahl (GFZ): 0,3 (Hintergrundstücke) bzw. 0,6 (Vordergrundstücke)

Zulässig ist eine offene, 2-geschossige (Vordergrundstücke) bzw. 1-geschossige (Hintergrundstücke) Bauweise (ausgebautes Dachgeschoss grundsätzlich möglich).

Die Gemeinde Wardenburg hat bereits am 25.02.2015 die Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Ziel der Änderungsplanung ist es, den Charakter der vorhandenen Struktur zu erhalten.

Von daher sollte ein Neubauvorhaben im Vorfeld mit der Gemeinde besprochen werden.


Großes, teilbares Grundstück zur Größe von 1.961 m² in Wardenburg-Hundmühlen.

Grundstücksabmessungen:
a) mittlere Breite etwa 30 Meter
b) mittlere Tiefe etwa 66 Meter

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der nachfolgende Festsetzungen enthält
a) Klassifizierung: Allgemeines Wohngebiet (WA)
b) Grundflächenzahl (GRZ): 0,3
c) Geschossflächenzahl (GFZ): 0,3 (Hintergrundstücke) bzw. 0,6 (Vordergrundstücke)

Zulässig ist eine offene, 2-geschossige (Vordergrundstücke) bzw. 1-geschossige (Hintergrundstücke) Bauweise (ausgebautes Dachgeschoss grundsätzlich möglich).

Die Gemeinde Wardenburg hat bereits am 25.02.2015 die Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Ziel der Änderungsplanung ist es, den Charakter der vorhandenen Struktur zu erhalten.

Von daher sollte ein Neubauvorhaben im Vorfeld mit der Gemeinde besprochen werden.


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