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Grundstück zum Verkauf, 39638 Gardelegen, Zienau | Mapio.net
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Grundstück zum Verkauf Preis nicht angegeben 4919 m²
39638 Gardelegen, Zienau


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Der Ausschreibungsgegenstand besteht aus vier Flurstücken, liegt in Gardelegen und wird teilweise landwirtschaftlich sowie kleingärtnerisch genutzt. Die Flurstücke haben überwiegend einen rechteckigen Zuschnitt. Für 250 qm des Ausschreibungsobjektes erfolgt eine kleingärtnerische Nutzung. Der Pachtvertrag endet am 30.09.2020, wie auch für die restlichen Flächen.

Im Flächennutzungsplan sind die Flurstücke laut Auskunft der Hansestadt Gardelegen vom 23.07.2019 als land- und forstwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Sie werden teilweise als Gartenland (Pachtvertragsende 30.09.2020) und teilweise als Ackerland, Grünland sowie sonstige Flächen (Pachtvertragsende 30.09.2020) genutzt. Auf dem Flurstück 285 der Flur 29 von Gardelegen befindet sich ein Teil einer Gartenlaube.

Die Flächenaufteilung erfolgt ausschließlich für Zwecke der unverbindlichen Groborientierung, wegen der tatsächlichen Flächengröße, der jeweiligen Nutzungsart sowie der Bewirtschaftungsmöglichkeiten übernimmt die Verkäuferin keine Gewähr. Wir empfehlen die Besichtigung des Ausschreibungsobjektes. Der Erwerber kauft das Ausschreibungsobjekt im gegenwärtigen Zustand.

Für das Ausschreibungsobjekt sind in den Grundbüchern für die E.ON Avacon AG, Helmstedt Striomleitungsrechte für eine 110 kv-Freileitung dinglich gesichert.

Weitere, nicht im Grundbuch gesicherte bzw. bereits im Grundbuch dinglich gesicherte Dienstbarkeiten (z. B. Wege- und/oder Leitungsrechte) sind der Verkäuferin derzeit nicht bekannt bzw. wurden nicht von ihr veranlasst. Sollten zwischenzeitlich im Grundbuch Leitungsrechte durch öffentliche Träger gesichert werden (z. B. Altleitungen der Energieversorger) sind diese als nicht wertmindernd vom Erwerber zu übernehmen.

Die BVVG behält sich vor, für den Fall einer Nutzungsänderung (insbesondere Bebauung) sowie für den Fall der Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien im Kaufvertrag eine Nachbewertungsklausel für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzunehmen.


Die Hansestadt Gardelegen liegt in der südwestlichen Altmark zwischen Berlin und Hannover, nördlich von Magdeburg. In Gardelegen kreuzen sich die B 71 Magdeburg – Salzwedel – Uelzen und die B 188 Wolfsburg – Stendal – Rathenow. Außerdem führen die Schnellfahrstrecke Hannover–Berlin und die parallel verlaufende Bahnstrecke Berlin–Lehrte durch den Ort.


Der Ausschreibungsgegenstand besteht aus vier Flurstücken, liegt in Gardelegen und wird teilweise landwirtschaftlich sowie kleingärtnerisch genutzt. Die Flurstücke haben überwiegend einen rechteckigen Zuschnitt. Für 250 qm des Ausschreibungsobjektes erfolgt eine kleingärtnerische Nutzung. Der Pachtvertrag endet am 30.09.2020, wie auch für die restlichen Flächen.

Im Flächennutzungsplan sind die Flurstücke laut Auskunft der Hansestadt Gardelegen vom 23.07.2019 als land- und forstwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Sie werden teilweise als Gartenland (Pachtvertragsende 30.09.2020) und teilweise als Ackerland, Grünland sowie sonstige Flächen (Pachtvertragsende 30.09.2020) genutzt. Auf dem Flurstück 285 der Flur 29 von Gardelegen befindet sich ein Teil einer Gartenlaube.

Die Flächenaufteilung erfolgt ausschließlich für Zwecke der unverbindlichen Groborientierung, wegen der tatsächlichen Flächengröße, der jeweiligen Nutzungsart sowie der Bewirtschaftungsmöglichkeiten übernimmt die Verkäuferin keine Gewähr. Wir empfehlen die Besichtigung des Ausschreibungsobjektes. Der Erwerber kauft das Ausschreibungsobjekt im gegenwärtigen Zustand.

Für das Ausschreibungsobjekt sind in den Grundbüchern für die E.ON Avacon AG, Helmstedt Striomleitungsrechte für eine 110 kv-Freileitung dinglich gesichert.

Weitere, nicht im Grundbuch gesicherte bzw. bereits im Grundbuch dinglich gesicherte Dienstbarkeiten (z. B. Wege- und/oder Leitungsrechte) sind der Verkäuferin derzeit nicht bekannt bzw. wurden nicht von ihr veranlasst. Sollten zwischenzeitlich im Grundbuch Leitungsrechte durch öffentliche Träger gesichert werden (z. B. Altleitungen der Energieversorger) sind diese als nicht wertmindernd vom Erwerber zu übernehmen.

Die BVVG behält sich vor, für den Fall einer Nutzungsänderung (insbesondere Bebauung) sowie für den Fall der Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien im Kaufvertrag eine Nachbewertungsklausel für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzunehmen.


Der Ausschreibungsgegenstand besteht aus vier Flurstücken, liegt in Gardelegen und wird teilweise landwirtschaftlich sowie kleingärtnerisch genutzt. Die Flurstücke haben überwiegend einen rechteckigen Zuschnitt. Für 250 qm des Ausschreibungsobjektes erfolgt eine kleingärtnerische Nutzung. Der Pachtvertrag endet am 30.09.2020, wie auch für die restlichen Flächen.

Im Flächennutzungsplan sind die Flurstücke laut Auskunft der Hansestadt Gardelegen vom 23.07.2019 als land- und forstwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Sie werden teilweise als Gartenland (Pachtvertragsende 30.09.2020) und teilweise als Ackerland, Grünland sowie sonstige Flächen (Pachtvertragsende 30.09.2020) genutzt. Auf dem Flurstück 285 der Flur 29 von Gardelegen befindet sich ein Teil einer Gartenlaube.

Die Flächenaufteilung erfolgt ausschließlich für Zwecke der unverbindlichen Groborientierung, wegen der tatsächlichen Flächengröße, der jeweiligen Nutzungsart sowie der Bewirtschaftungsmöglichkeiten übernimmt die Verkäuferin keine Gewähr. Wir empfehlen die Besichtigung des Ausschreibungsobjektes. Der Erwerber kauft das Ausschreibungsobjekt im gegenwärtigen Zustand.

Für das Ausschreibungsobjekt sind in den Grundbüchern für die E.ON Avacon AG, Helmstedt Striomleitungsrechte für eine 110 kv-Freileitung dinglich gesichert.

Weitere, nicht im Grundbuch gesicherte bzw. bereits im Grundbuch dinglich gesicherte Dienstbarkeiten (z. B. Wege- und/oder Leitungsrechte) sind der Verkäuferin derzeit nicht bekannt bzw. wurden nicht von ihr veranlasst. Sollten zwischenzeitlich im Grundbuch Leitungsrechte durch öffentliche Träger gesichert werden (z. B. Altleitungen der Energieversorger) sind diese als nicht wertmindernd vom Erwerber zu übernehmen.

Die BVVG behält sich vor, für den Fall einer Nutzungsänderung (insbesondere Bebauung) sowie für den Fall der Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien im Kaufvertrag eine Nachbewertungsklausel für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzunehmen.


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