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Grundstück zum Verkauf, Ahornweg 6, 29410 Salzwedel | Mapio.net
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517-156-9Bild -- Doppelhaushälfte mit Nebengelass; Mindestgebot 19.600 €; Bitte Exposee beachten!

Grundstück zum Verkauf Preis nicht angegeben 1359 m²
Ahornweg 6, 29410 Salzwedel


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Es handelt sich um ein nahezu rechteckig geschnittenes Grundstück, mit Zufahrt, das über eine regelmäßige Topografie verfügt. Bei dem zu veräußernden Grundstück handelt es sich um eine leerstehende Doppelhaushälfte welche schätzungsweise um 1930 errichtet wurde. Außerdem befinden sich auf dem Grundstück eine Garage und drei Nebengebäude. Das genaue Baujahr und die Konstruktionsart sind unbekannt. weitere Einzelheiten: siehe Exposee!


Das Verkaufsobjekt liegt am östlichen Stadtrand der Kreisstadt Salzwedel, unweit der Bundesstraße 190. Salzwedel befindet sich im Norden von Sachsen-Anhalt ca. 108 km von der Landeshauptstadt Magdeburg entfernt. Die Hansestadt ist sehr gut über verschiedene Bundes- und Landesstraßen zu erreichen. Das Grundstück befindet sich an einer Anliegerstraße, in einer Entfernung von ca. 50 m von der B190. Laut Stellungnahme der Stadt befindet sich das Grundstück in einem als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Bereich. Allgemein- und weiterbildende Schulen, Kindergärten und Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs sowie medizinische Versorgung sind im Umfeld vollumfänglich vorhanden. Die Anbindung an den ÖPNV ist durchschnittlich. Bahnhof und Busbahnhof befinden sich in einer Entfernung von ca. 3.000 m. Die Wohnlage kann als mittel eingestuft werden. Der Ahornweg ist als Pflasterstraße ausgebaut. Eine Straßenbeleuchtung ist vorhanden.


Die Ausschreibung erfolgt im Auftrag des Grundstückseigentümers - Land Sachsen-Anhalt - durch die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, nach den Richtlinien der Landeshaushaltsordnung Sachsen-Anhalt (LHO LSA). Der Zuschlag wird grundsätzlich in Ansehung des Höchstgebotes erteilt. Notariats- und Gerichtskosten sowie alle mit der Durchführung des Vertrages entstehenden sonstigen Gebühren und Kosten sind vom Käufer zu tragen. Es besteht ein Mindestgebot von 19.600,00 €. (Gebote unter dem Mindestgebot sind grundsätzlich nicht zuschlagsfähig.)


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