Dieses noch nicht erschlossene Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 2123 mit folgenden textlichen Festsetzungen: WR ( reines Wohngebiet ) GRZ: 0,25, Traufhöhe: 3,0 Meter Firsthöhe: 8,50 Meter nur Doppelhaushälfte möglich
Dieses Grundstück befindet sich in sehr ruhiger, rückwärtiger lage in einer Sackgasse, die vom Arster Damm abgeht. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und öffentliche Verkehrsanbindungen befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Eine Bindung an einen Bauträger liegt nicht vor.