Die zur Zwangsversteigerung stehende Eigentumswohnung befindet sich im ausgebauten Dachgeschoss (3. Etage) eines 1994 in Massivbauweise errichteten Mehrfamilienhauses. Das unterkellerte Mehrfamilienhaus ist Teil einer Wohnanlage mit insgesamt 140 Wohneinheiten sowie Tiefgaragen- und PKW-Außenstellplätzen. Die ca. 62 m² große Drei-Zimmer-Wohnung verfügt über ein geräumiges Wohnzimmer, zwei Schlafzimmer, eine Küche, eine Diele, ein Bad und eine Ankleide... Gerne übersenden wir Ihnen unser ausführliches Exposé auf Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit der Angabe vollständiger Kontaktdaten bearbeiten werden.
• Fernwärmeheizung • Warmwasser über Durchlauferhitzer • Isolierverglaste Kunststofffenster • Separater Kellerraum • Tiefgaragenstellplatz
Obwohl das Stadtzentrum von Duisburg ca. 7 km von der Wohnung entfernt liegt, müssen Sie vor Ort auf nichts verzichten. Jegliche Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Schulen, Kindergärten und Ärzte befinden sich in fußläufiger Entfernung. Ferner stehen gleich mehrere S-Bahn-Haltestellen im Ortsteil zur Verfügung, sodass sowohl der Duisburger Stadtkern als auch die Landeshauptstadt Düsseldorf bequem zu erreichen sind.
Das Objekt kann im Wege der anstehenden Zwangsversteigerung vor dem Amtsgericht erworben werden. Der Erwerb ist provisionsfrei. In allen Fragen bezüglich der Immobilie und der Verkaufsmodalitäten steht Ihnen Herr Dennis Alter unter 0211 / 688 709 - 12 gerne zur Verfügung. Gerne betreuen wir Sie vor sowie während des Verfahrens. Zum Energieausweis: Die Immobilie befindet sich im Zwangsversteigerungsverfahren. Der Eigentumsübergang kann nur im Wege der Zwangsversteigerung erfolgen. Nach § 16 Abs. 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorzulegen. Hieraus ergibt sich, dass die sog. Fälle des Eigentumserwerbs kraft eines Hoheitsaktes wie in einem Zwangsversteigerungsverfahren nicht erfasst sind. Hieran ändert sich in der neuen EnEV 2014 nichts.(i.A. Petra Eich, BMUB, Referat B I 4 in Bonn) Vor diesem Hintergrund liegt uns für das Objekt kein Energieausweis vor. Zum 'Kaufpreis': Der Erwerb der Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren ist provisionsfrei für den Käufer. Einen feststehenden Kaufpreis gibt es dabei nicht. Den Zuschlag im Zwangsversteigerungstermin erhält Derjenige, der das höchste Gebot abgibt, sofern dieses den Vorgaben des ZVG entspricht und die betreibende Gläubigerin zustimmt. Diese Zustimmung wird voraussichtlich erteilt, wenn das Gebot mindestens dem unter 'Kaufpreis' genannten Betrag entspricht. Auf den Verlauf der Bietstunde und die Durchführung des Zwangsversteigerungstermins kann von unserer Seite kein Einfluss genommen werden. Zur Herkunft unserer Informationen: Unsere Angebote basieren auf uns erteilten Informationen des Auftraggebers oder von Dritten. Eine Verantwortlichkeit für die Richtigkeit der Angaben kann von uns nicht übernommen werden. Sie wurden von uns nicht überprüft, so dass wir für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen können.