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Haus zum Verkauf, 49767 Twist | Mapio.net
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Haus zum Verkauf 239.000 713 m²
49767 Twist


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5,95% Käufercourtage inkl. MwSt inkl. MwSt.

Baujahr: 1993
frei ab nach Vereinbarung

1 Stellplatz

Angaben zum Energieausweis
Verbrauchsausweis
Endenergieverbrauch in kWh/(m²*a): 133
Energieverbrauch für Warmwasser enthalten: Ja
Effizienzklasse: DDas gepflegte gemütliche Wohnhaus steht in einer gewachsenen Wohnsiedlung in Sackgassenlage.
Kindergarten, Schule, Einkaufsmöglichkeiten usw. befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Grenze zu den
Niederlanden sowie zur Autobahn 31 sind in wenigen Autominuten zu erreichen.
Objektbeschreibung:
top gepflegtes, helles Wohnhaus, das 1993 errichtet wurde
mit durchdachter Raumaufteilung auf ca. 120 m² Wohnfläche.
Grundstücksfläche ca. 713 m².
Das Haus verfügt über einen Teilkeller
Aufgeteilt ist das Erdgeschoss wie folgt:
Eingangsdiele
Wohn-/Esszimmer mit Zugang zur Terrasse
Küche (Einbauküche ist im KP enthalten) mit Zugang zur großen Terrasse
Abstellraum
WC
Das Obergeschoss hat
3 Räume
und ein Wannen-/Duschbad
Das eingefriedete Grundstück verfügt über einen pflegeleicht angelegten Garten,
Garage mit Geräteraum und Schuppen. Ein Gartenhaus lädt zur Freizeitgestaltung ein.
Ferner bietet das Grundstück genügend Platz für ein Wohnmobil.
Ausstattung:
weiße Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Rollläden
Bodenbelag: Laminat, Fliesen, Teppich
Fußbodenerwärmung im Bad, Gäste-WC, Flur und in der Küche
Einbauküche im KP enthalten
Gasheizkessel Buderus Bj. 1993
große überdachte Terrasse
Noch so viele Worte und die schönsten Bilder werden Ihnen nur einen unvollständigen Eindruck dieser Immobilie vermitteln können. Deshalb laden wir Sie herzlich zu einem Besichtigungstermin ein.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage mit Ihren vollständigen Kontaktdaten, an m.ripperda@immoweb24.de Sie dürfen uns auch gerne anrufen unter 05904/859 oder 05904/919055
Eine Innenbesichtigung des Objekts ist nur nach vorheriger Terminabsprache in unserer Begleitung möglich.
§ 1 Auftragserteilung / Provision:
Mit Abschluss eines durch den Nachweis oder die Vermittlung des Maklers zustandegekommenen Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages ist die ortsübliche bzw. die im Angebot genannte Nachweis- oder Vermittlungsgebühr zu zahlen.
§ 2 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind nur für den Kunden bestimmt. Die Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich. Der Makler behält sich den Fall des Irrtums sowie des Zwischen- verkaufs oder der Zwischenvermietung vor.
Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 3 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§ 4 Eigentümerangaben, Fotorechte
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
Der Makler ist berechtigt, die von ihm im Rahmen der Erstellung eines Exposés angefertigten Fotos der zu vermietenden oder zu verkaufenden Objekte für eigene Werbezwecke (Homepage, Flyer, Anzeigen) als Referenzobjekte zu nutzen. Diese Nutzung wird von dem Kunden ohne Befristung genehmigt.
§ 5 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 6 Provision bei Ersatz- und Folgegeschäften
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisions-sätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatz-geschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen, wirtschaftlich gleichwertig - im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen - sein muss.
§ 7 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt oder dieser die Verkaufsbemühungen des Auftragnehmers nachhaltig erschwert oder gegen seine vertraglichen Verpflichtungen verstößt. Hier gilt zwischen den Parteien der Ersatz von Aufwendungen als vereinbart. Hierzu hat der Auftragnehmer Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Aufwendungen, die sich unmittelbar aus der Auftragsbearbeitung ergeben, insbesondere Kosten für Inserate, Exposés, etwaige Eingabekosten ins Internet und in ähnliche Kommunikationsdienste.
Die Kosten für Telefon, Telefax, Porto sind pauschal mit 20,00 Euro zzgl. MwSt. zu vergüten. Ferner Fahrtkosten gemäß Nachweis, bei Nutzung eines PKW sind dies 0,31 Euro pro gefahrenem Kilometer zzgl. 19 % Mehrwertsteuer.
§ 8 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körper-schaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 9 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadens- ersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 10 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden.
Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam bleibt.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Garage vorhanden, Süd-Balkon/Terrasse, Anzahl der Schlafzimmer: 3, Anzahl der Badezimmer: 1, Anzahl Terrassen: 1, Lage im Wohngebiet

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