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Grundstück zum Verkauf, 17389 Anklam, Ostvorpommern (Kreis) | Mapio.net
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Bild -- Baugrundstück zu verkaufen

Grundstück zum Verkauf 39.000 1467 m²
17389 Anklam, Ostvorpommern (Kreis)


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Großes Baugrundstück mit Abrisshaus in Anklam, in zentraler Lage; Auf dem Grundstück befindet sich ein Haus im abrissreifen Zustand; Baujahr ca.1830; Das Haus weist eine Neigung auf und die Dächer sind zusammen gestürzt! Man kann aber auf dem Grundstück ein Haus bauen, nach dem Abriss des jetzigen Hauses (also bebauungsfähiges Grundstück). Das Grundstück ist komplett erschlossen: Abwasser, Wasser, Strom, Gas und Telefon/Internet; Das Grundstück ist nach ´§34 BauGB bebaubar; die Bebauung muss sich an der bestehenden Bebauung orientieren. Das Grundstück ist eben und verfügt über ca. 1.467 m² Telefonische Anfragen werden SOFORT bearbeitet. Die Bearbeitung von Mailanfragen kann 1- 2 Tage beanspruchen.


Die amtsfreie Hansestadt Anklam ist eine Stadt im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern. Anklam liegt an der schiffbaren Peene. Es besitzt einen Bahnhof. Die Bundesstraßen 109, 110, 197 und 199 verlaufen sternförmig auf die Stadt zu. Westlich von Anklam befindet sich in 25 Kilometer Entfernung die Autobahnabfahrt Anklam der A 20. Südlich der Stadt liegt der Flugplatz Anklam. Schulen, Kindereinrichtungen, ärztliche Versorgung, alle Einkaufsmöglichkeiten, Vereine u.a. machen die Stadt lebenswert für Jung und Alt.


Die Veröffentlichung erfolgt im Namen für: Immobilien-Hahn, Inh. Ursula Tups e.K Jakob-Osterspey-Straße 6 67227 Frankenthal Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde erteilt durch die Stadt Frankenthal (Pfalz) Aufsichtsbehörde: Gewerbeamt Frankenthal Handelsregister: Ludwigshafen Handelsregisternummer: HRA 60041 Ust-IdNr. DE213932738 Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr Wir nehmen nicht am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Öffnungszeiten: Mo-Fr von 08:30 bis 19:30 Uhr Sa von 08:30 bis 18:00 Uhr Gem. § 16a der EnEV 2014 müssen Energieverbrauchs- /Bedarfskennwerte veröffentlicht werden. Sofern keiine Veröffentlichung erfolgt ist der Ausweis beantragt.


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